Kiel. Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Kiel hat in der Handball-Manipulationsaffäre um Ex-Manager Uwe Schwenker und den früheren Coach Zvonimir Serdarusic vom THW Kiel das Hauptverfahren eröffnet. Die Strafkammer hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Kiel vom 29. Januar 2010 mit einer abweichenden rechtlichen Beurteilung des angeklagten Sachverhaltes zur Hauptverhandlung zugelassen. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft geht die Kammer aber nicht von Betrug und Untreue, sondern von einer gemeinschaftlich begangenen Bestechung im geschäftlichen Verkehr aus. Damit ist eine geringere Erwartung des Strafmaßes verbunden.

Die Kammer begründet ihre Entscheidung damit, "dass es nach derzeitiger Auffassung an einer für die Verwirklichung eines Betruges erforderlichen Täuschungshandlung fehlt". Zudem wies das Gericht darauf hin, dass die Entscheidung "keine Bewertung der Schuld oder Unschuld der Angeklagten enthält". Laut Anklage der Staatsanwaltschaft sollen Schwenker und Serdarusic den polnischen Schiedsrichtern im Zuge des Champions-League-Finalrückspiels des THW Kiel gegen die SG Flensburg-Handewitt im April 2007 (29:27) einen höheren fünfstelligen Geldbetrag durch einen kroatischen Mittelsmann übergeben haben. Beide bestreiten dies.