Hamburg. Der gestrige war ein guter Tag für Kathrin Kadelbach und Friederike Belcher. Beim Weltcup vor Hyères (Frankreich) segelten die beiden Hamburgerinnen auf den neunten Rang vor und wahrten damit die Chance, morgen beim Medaillenrennen der 470er starten zu dürfen.

Den wichtigeren Erfolg hatte das Duo des Norddeutschen Regatta-Vereins bereits am frühen Vormittag verbucht. Das Landgericht Hamburg hatte den Antrag ihrer bayerischen Rivalinnen Tina Lutz/Susann Beucke auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Nominierung für die Olympischen Spiele zurückgewiesen. Die Zivilkammer 14 sah keine Anspruchsgrundlage, die Entscheidung des Deutschen Segler-Verbands (DSV) zugunsten von Kadelbach/Belcher zu revidieren. Lutz/Beucke hatten den Verband dazu verpflichten wollen, ihnen den einzigen deutschen Startplatz in der Jollenklasse einzuräumen oder bei der WM im Mai in Barcelona ein Stechen auszusegeln.

Ausgangspunkt des Streits war die WM im Dezember im australischen Perth, die letzte von drei Regatten, die der DSV in der Qualifikation für die Sommerspiele gewertet hat. Nachdem Kadelbach/Belcher dort früh aussichtslos zurückgefallen waren, hatten sie sich darauf verlegt, die vor ihr liegenden Lutz/Beucke gezielt zu behindern, und so einen Punkt Vorsprung in der nationalen Ausscheidung aus den beiden vorangegangenen Rennen in Kiel und Weymouth ins Ziel gerettet. Diese sogenannte Matchrace-Taktik war vom Weltverband erst Ende November für zulässig erklärt worden. Lutz/Beucke hingegen sahen einen Verstoß gegen die Regeln und den Grundsatz des Fair Play.

"Wir waren immer sicher, den Regeln entsprechend gehandelt zu haben", sagte Kadelbach, "nun ist die Sache hoffentlich ein für allemal vom Tisch." Lutz/Beucke können nun innerhalb eines Monats beim Hanseatischen Oberlandesgericht Berufung gegen das Urteil einlegen. Lutz' Anwalt Michael Lehner schloss den Schritt nicht aus: "Gerecht ist das alles nicht. Wir werden nun das Urteil studieren und beraten, ob wir uns noch eine Tür offen halten wollen."