München. Die Witwe des früheren Nationaltorhüters Robert Enke, Teresa Enke, darf den Namen ihres Mannes als Marke eintragen lassen. Das Bundespatentgericht in München gab in einem gestern veröffentlichten Beschluss einer Beschwerde von Frau Enke gegen das Deutsche Patent- und Markenamt statt. Enke wollte sich die Marke für Waren und Dienstleistungen wie Ton-, Bild- und Datenträger sowie Druckereierzeugnisse eintragen lassen. Das Markenamt lehnte dies jedoch mit der Begründung ab, es handele sich bei dem Fußballer um eine Person der Zeitgeschichte, weshalb die Wortmarke "Robert Enke" nicht unterscheidungskräftig sei. Dem widersprach das Patentgericht nun.