Hamburg. Das Landgericht Kleve hat die fristlose Kündigung des Mittelgewichts-Boxprofis Koren Gevor (31) beim Hamburger Universum-Stall für rechtmäßig erklärt. Universum habe Laufzeit und Börsen einseitig diktiert und nicht verhandelt. Universum kündigte Berufung an. Das Urteil hätte weitreichende Konsequenzen für das Berufsboxen in Deutschland. (HA)