In der Talkshow "Kerner" hat Manfred Amerell, ehemaliges Mitglied des DFB-Schiedsrichterausschusses, SMS, die er von Schiedsrichter Michael Kempter erhalten habe, von Moderator Johannes B. Kerner vorlesen lassen. Er tat dies, um zu belegen, dass er Kempter nicht sexuell belästigt habe. Der Vorsitzende der Hamburger Datenschutzgesellschaft e.V. sieht darin kein datenschutzrechtliches Vergehen: "Um den Vorwurf der sexuellen Belästigung abzuwehren, ist ein solches Vorgehen legitim", sagt der Rechtsanwalt Philipp Kramer. Vor Gericht gelten SMS zwar nicht als Urkundsbeweis, aber als Augenscheinbeweis. Bedenklicher sei dagegen die E-Mail an Amerell gewesen, die ebenfalls vorgelesen wurde. Darin habe sich Kempter angeblich gewünscht, dass der FC Bayern sein nächstes Spiel verliere. "Das Verlesen der E-Mail diente nicht dazu, Amerells Ehre und Integrität wiederherzustellen, sondern einem anderen zu schaden. Somit verletzte er die Persönlichkeitsrechte von Herrn Kempter." Vor Gericht könnte Kempter nun auf Schadensersatz klagen.