Berlin. Das Schweizer Bundesgericht hat endgültig die Beschwerde von Claudia Pechstein gegen ihre Dopingsperre abgelehnt, die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin will sich damit aber immer noch nicht abfinden. Die Berlinerin gibt ihren Kampf nicht auf und kündigte sofort nach dem Urteil des Bundesgerichts ein Revisionsverfahren an gleicher Stelle an, um das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs CAS vom 25. November doch noch zu kippen.

Pechstein reagierte damit auf die Begründung der Entscheidung. "Ich finde es bemerkenswert, dass das Bundesgericht in seiner Urteilsbegründung betont, dass es ihm im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nicht möglich war, die neuen Gutachten zu berücksichtigen", sagte Pechstein: "Ich schöpfe daraus neue Hoffnung für das Revisionsverfahren." Auch Pechsteins Anwalt Simon Bergmann gab sich zuversichtlich: "Diese Entscheidung kommt für uns nicht überraschend, schließlich hatte das Bundesgericht bereits den Eilantrag auf ein Startrecht bei Olympia abschlägig beschieden und damit begründet, die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren seien gering", sagte Bergmann.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) reagierte reserviert auf die Mitteilung aus der Schweiz. "Dies ist erneut ein formales Urteil und ändert nichts am Sachverhalt", sagte DOSB-Generalsekretär Michael Vesper. Das Schweizer Bundesgericht hatte am 26. Januar einen Eilantrag Pechsteins auf Aussetzung ihrer Dopingsperre bis zum endgültigen Urteilsspruch abgelehnt. Damit war klar, dass Pechstein nicht bei den Winterspielen in Vancouver starten darf.