Berlin. Claudia Pechstein (37) hat den monatelangen juristischen Marathon um ihren sechsten Olympiastart endgültig verloren. Die Schweizer Bundesrichter lehnten den Eilantrag der Anwälte der fünfmaligen Eisschnelllauf-Olympiasiegerin ab. Pechstein bleibt damit die erste Athletin, die mit indirektem Beweis aufgrund auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrt ist. Bundesrichterin Kathrin Klett begründete ihre Entscheidung damit, dass der Berlinerin auch im Hauptsache-Verfahren keine Chancen auf Erfolg eingeräumt würden. "Mich wundert in diesem Fall nichts mehr. Ich bin mir trotzdem sicher, früher oder später rehabilitiert zu werden", sagte Pechstein gefasst. "Alle, die an mich glauben, können gewiss sein, dass sie mich auf jeden Fall nochmals auf dem Eis wieder sehen werden." Ihre Sperre läuft bis zum 9. Februar 2011.

Pechsteins Anwälte konzentrieren sich nun auf ein Revisionsverfahren vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS, für das der Antrag bis Anfang März eingereicht werden muss. Der CAS hatte am 25. November Pechsteins Sperre durch den Eislauf-Weltverband ISU bestätigt. Im Hauptsacheverfahren vor dem Bundesgericht stehen ihre Chancen nach dem Urteil vom Dienstag denkbar schlecht. Vor dem Bundesgericht hatten Pechsteins Anwälte nur noch Verfahrensfehler des CAS reklamieren können. "Die Entscheidung kommt nicht überraschend", sagte Pechsteins Anwalt Simon Bergmann. Es zeige sich an diesem Fall, dass die Sportgerichtsbarkeit reformiert werden müsse. "Es kann nicht sein, dass die beiden einzigen Tatsachen-Instanzen vor von Interessen geleiteten Schiedsgerichten stattfinden und die erste neutrale Instanz die Urteile nur noch auf Verfahrensfehler überprüft. Der Sportler erhält hierdurch kein faires Verfahren."