Stadionverbote gegen Fußballfans können auch dann zulässig sein, wenn die Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht nachgewiesen ist.

Karsruhe. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat mit Erleichertung das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bezüglich der bundesweiten Stadionverbote durch Fußball-Vereine aufgenommen. „Der polizeiliche Ansatz, Ausschreitungen erst gar nicht entstehen zu lassen, ist bestätigt worden. Wäre das Verbot gekippt worden, hätte sich die Polizei vom Fußball verabschieden können“, sagte DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt.

Die Stadionverbote seien für die Beamten aber nur ein Hilfsmittel, um der zunehmenden Gewalt im Fußball Herr zu werden. „Die Ausschreitungen innerhalb und außerhalb der Stadien bekommt man allein durch Verbote nicht in den Griff“, erklärte Wendt und meinte drastisch: „In der derzeitigen Situation müssen wir leider jedem Fußball-Fan sagen: wer ins Stadion geht, begibt sich in Lebensgefahr.“

Der BGH hatte am Freitag die Klage eines Fans von Bayern München abgewiesen. Er wollte sein bereits abgelaufenes bundesweites Stadionverbot nach Ausschreitungen am 25. März 2006 in Duisburg als rechtswidrig erklärt bekommen. Das Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs gegen den Anhänger war eingestellt worden. Der BGH folgte jedoch den Richtlinien des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), nach denen bereits der Verdacht von Gewalttaten ausreicht, um Fans aus den Stadien zu verbannen.