Eine von 130 Seiten haben CDU und FDP dem Sport in ihren Koalitionsvereinbarungen gewidmet. Herausgekommen sind allgemeingültige Erklärungen, aus denen sich zumindest eine Bestandsgarantie für den Sport und vor allem den Leistungssport herauslesen lässt.

Mehr durfte der organisierte Sport in wirtschaftlich angespannten Zeiten kaum erwarten. In der vergangenen Legislaturperiode waren die Zuwendungen für die olympischen Spitzensportverbände noch leicht erhöht worden.

FDP-Mitglied Thomas Bach, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), begrüßte dann auch die Beschlüsse. Der DOSB sei sehr erfreut, dass die gesellschaftliche Bedeutung des Sports, seine Autonomie und die Bedeutung des Ehrenamtes im Koalitionsvertrag betont würden. Die Koalitionspartner hatten zudem ihre Unterstützung für Münchens Bewerbung für die Olympischen Winterspiele 2018 bekräftigt und wollen die bisherige Antidoping-Politik fortschreiben. Das wird Bach freuen. Das von der SPD geforderte und vom DOSB abgelehnte Anti-Doping-Gesetz - mit mehr Einfluss für den Staat und weniger für den Sport - wird es nun auch in den nächsten vier Jahren nicht geben.

Auch darf sich der DOSB glücklich schätzen, dass nicht mehr der kantige SPD-Mann Peter Danckert dem Sportausschuss im Bundestag vorsitzen wird, sondern wahrscheinlich der ehemalige Reck-Weltmeister Eberhard Gienger (CDU). Der ist Vizepräsident des DOSB und als solcher für den Leistungssport zuständig. Einen besseren Lobbyisten kann es für den Verband in Berlin nicht geben. Danckert verstand sich bisweilen als Widerpart des DOSB und betonte bei seinem Verständnis von Sportpolitik gern das Primat der Politik.

Durch die Beteilung der FDP an der Regierung darf der Sport wieder hoffen, als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen zu werden. Das hatte die CDU bislang abgelehnt. Der Jurist Wolfgang Schäuble, der als Bundesinnenminister für den Sport zuständig war, empfahl, das Grundgesetz nicht zu überfrachten, auch würden sich für den Sport durch diese Aufwertung keine weiteren Leistungsansprüche ergeben.

Das mag stimmen, doch eine Verankerung im Grundgesetz stärkte die rechtliche Stellung des Sports in Deutschland bei vielen Themen und gegenüber anderen Interessengruppen (Gesundheitsprävention kontra Pharmalobby) und verschaffte ihm bei strittiger Abwägung von Rechtsgütern einen Vorteil. Ein Beispiel wäre der Lärmschutz. Viele Sportanlagen können nicht gebaut oder nur eingeschränkt genutzt werden, weil Anlieger ihre - subjektiv sicherlich berechtigten - Einwände geltend machen. Ein Volk aber, das sich nicht bewegt, hat im politischen wie gesundheitlichen Sinne keine Zukunft.