Teilerfolg für Claudia Pechstein: Die wegen auffälliger Blutwerte gesperrte Eisschnelllauf-Olympiasiegerin darf wieder in vollem Umfang trainieren.

Berlin. Der Internationale Sportgerichtshof CAS in Lausanne entsprach am Freitag teilweise dem Eilantrag der 37 Jahre alten Berlinerin. Ab sofort darf Pechstein wieder an allen Trainingsmaßnahmen der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) teilnehmen. Durch die CAS-Entscheidung wird der Code der Welt-Anti-Doping-Agentur Wada zum Teil ausgehebelt.

Von Wettkämpfen aber bleibt Pechstein, die wegen auffälliger Retikulozyten-Werte vom Weltverband ISU für zwei Jahre gesperrt ist, weiterhin bis zur Entscheidung im Berufungsverfahren ausgeschlossen. Dies ist aber nicht maßgeblich, denn das Hauptsacheverfahren wird schon Anfang Oktober stattfinden, die Saison beginnt aber mit den deutschen Meisterschaften in Berlin erst am 30. Oktober.

"Mit Blickrichtung Olympische Spiele 2010 in Vancouver wird einiges leichter", reagierte Pechstein auf den CAS-Spruch, mit dem sie erreicht hat, was sie bezweckte, denn als Kriterien für ein Urteil im Eilsache-Verfahren gelten neben der Dringlichkeit des Falles auch die Chancen des Sportlers in der Hauptverhandlung. Mit seinem Urteil hat der CAS nun zumindest eingeräumt, dass Pechstein auch im Hauptverfahren nicht ganz aussichtslos sein könnte. Den teilweise stattgegebenen Eilantrag sieht Deutschlands erfolgreichste Winter-Olympionikin daher als "wichtigen Zwischenschritt auf dem Weg zum Freispruch".

"Claudia Pechstein kann ihre Vorbereitung auf Olympia nun in Angriff nehmen. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache wird sie auch vom CAS als unschuldig angesehen", sagte Michael Vesper, Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes.