Am Freitag entscheidet das Verwaltungsgericht Hamburg. Sportstaatsrat Jäger: “Wir gewinnen.“

Hamburg. Jetzt kommt es zum Matchball. Am Freitag wird das Hamburger Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entscheiden, ob das Tennisturnier am Rothenbaum (20.-26. Juli) weiter mit dem österreichischen Online-Wettanbieter Bet-at-home.com werben darf. Die Hamburg Sports & Entertainment GmbH (HSE), der Veranstalter des mit einer Million Euro dotierten Weltranglistenturniers, hat gegen die Unterlassungsverfügung der Stadt einen Antrag auf "vorläufigen Rechtsschutz" gestellt. Turnierdirektor Michael Stich, zusammen mit Detlef Hammer Gesellschafter der HSE, sah keinen anderen Weg, als die Stadt zu verklagen.

Die Glücksspielaufsicht der Innenbehörde hatte am vergangenen Donnerstag Stich den werblichen Auftritt des Wettanbieters im Rahmen des Turniers untersagt. Ein Gespräch zwischen HSE-Geschäftsführer Hammer mit Sportamtsdirektorin Michaela Petermann war am Montag ergebnislos geblieben. Daraufhin beschritt die HSE den angekündigten Rechtsweg. Die Erfolgsaussichten sind gering. "Trotz aller Unabwägbarkeiten vor Gericht bin ich davon überzeugt, dass die Stadt gewinnen wird", sagte Sportstaatsrat Manfred Jäger, ein promovierter Jurist, dem Abendblatt. Bis zum Urteil hat die Stadt mögliche Konsequenzen ausgesetzt, wie die angedrohte Streichung des Turnierzuschusses von 200 000 Euro über die Hamburg Marketing GmbH.

Den Prozess haben beide Seiten im Interesse des Sports nicht gewollt, er schien zuletzt unausweichlich, da die Suche nach einem Kompromiss, zum Beispiel einer zusätzlichen Ausfallbürgschaft der Stadt für das Turnier, unterblieb. Bet-at-home wollte als Titelsponsor rund 250 000 Euro zahlen, Geld, das Stich dringend zur Deckung des Etats von 3,2 Millionen gebraucht hätte.

Das Problem dieses Deals war seit drei Monaten Gesprächsthema zwischen HSE und Behörden. Bet-at-home darf nach dem Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland weder Glücksspiele anbieten noch dafür werben. Das Unternehmen hat eine Lizenz im EU-Land Malta, die ist aber nach bisheriger Rechtsauffassung hierzulande nicht gültig. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte am 21. Februar 2008 der Firma in einer einstweiligen Verfügung verboten, Werbebanner und Link auf der Homepage der deutsch-österreichischen Vierschanzentournee der Skispringer zu platzieren. Zur Entscheidung in der Hauptsache kam es nicht, da Bet-at-home den Auflagen des Urteils nachkam. Die Österreicher berufen sich in dem erneuten Streit auf EU-Recht, das Gewerbe- und Niederlassungsfreiheit garantiert. Eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg ist vor Mitte nächsten Jahres nicht zu erwarten.

"Wir sind nicht blauäugig gewesen", sagte Stich dem Abendblatt, "wenn wir einen anderen Weg hätten gehen können, wären wir ihn gegangen." Das Turnier sei jedoch nicht in Gefahr. Acht Spieler aus den ersten 20 der Weltrangliste haben ihren Auftritt am Rothenbaum angekündigt. "Ich freue mich auf sie", sagte Stich. "Wir werden Weltklasse-Tennis am Rothenbaum sehen."