Stuttgart/Hamburg. Der österreichische Online-Wettanbieter Bet-at-home mit Lizenz in Malta darf beim Tennisturnier am Stuttgarter Weissenhof, das am Sonnabend mit der Qualifikation begann, als Premiumpartner werben. Das entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart und wies einen gegenteiligen Beschluss des Stuttgarter Regierungspräsidiums zurück. Das Hamburger Verwaltungsgericht hatte am Mittwoch den Auftritt des Unternehmens bei den German Open am Rothenbaum (20.-26. Juli) als Titelsponsor untersagt. Im Gegensatz zu ihren Hamburger Kollegen verwiesen die Stuttgarter Verwaltungsrichter auf das EU-Recht. Das stelle Niederlassungs- und Gewerbefreiheit über den deutschen Glücksspielstaatsvertrag, der das staatliche Glücksspielmonopol schützt. Weil der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in diesem Rechtsstreit bisher kein Grundsatzurteil getroffen habe, stehe es den Gerichten der Bundesländer offen, welches Recht sie anwendeten, argumentierten die Stuttgarter Richter. Bet-at-home hatte bereits vor dieser Entscheidung angekündigt, eine Schadenersatzklage gegen die Stadt Hamburg zu prüfen. (rg)