Der Online-Wettanbieter Bet-at-home darf nicht beim Turnier werben. Der Namenszug muss auf Plakaten, Tafeln und Tickets geschwärzt werden.

Hamburg. Michael Stich, der Turnierdirektor des Tennisturniers am Hamburger Rothenbaum, hat seinen Titelsponsor verloren. Das von ihm befürchtete Urteil, das juristisch ein Beschluss ist, fiel schneller als erwartet. Die drei Richter der vierten Kammer des Hamburger Verwaltungsgerichts am Lübeckertordamm lehnten in einem Eilverfahren den Antrag der Hamburg Sports & Entertainment GmbH (HSE) auf "vorläufigen Rechtsschutz" ab. Eine mündliche Verhandlung wurde nicht anberaumt. Damit tritt die Unterlassungsverfügung der Stadt Hamburg vom vergangenen Donnerstag unverzüglich in Kraft.

Die untersagt der HSE, dem Veranstalter des anstehenden Tennisevents (20.-26. Juli), mit dem Online-Wettanbieter Bet-at-home.com zu werben, in welcher Form und in welchem Forum auch immer. Die österreichische Firma mit Lizenz in Malta, die nach Auffassung des Gerichts in Deutschland ungültig ist, wollte für rund 250.000 Euro als Titelsponsor des mit einer Million Euro dotierten Weltranglistenturniers auftreten. Gesellschafter der HSE sind Stich, der Wimbledonsieger von 1991, und sein Geschäftspartner Detlef Hammer.


Bis morgen Abend um 24 Uhr MESZ hat die HSE Zeit, den Schriftzug des Wettanbieters von der Homepage des Tennisturniers ( www.amrothebaum.de ), von Plakaten, Einzeigetafeln, Flyern, Werbebanden im Stadion und Eintrittskarten zu entfernen. Das hatte die Stadt in ihrer Unterlassungsverfügung angeordnet. Die Richter sahen darin "keine übertriebenen Auflagen", deren finanzieller und logistischer Aufwand nicht zu rechtfertigen wäre. Allein die bereits verkauften rund 28.000 Tickets dürfen mit dem Aufdruck "Bet-at-home-Open" im Umlauf bleiben. Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht will die HSE nicht einlegen. Nach erster anwaltlicher Prüfung des Beschlusses scheint sie aussichtslos.

"Wir bedauern die Entscheidung", sagte Claus Retschitzegger, Unternehmenssprecher bei Bet-at-home, dem Abendblatt, "wir werden uns an sie halten und uns aus dem Turnier entfernen. Das ist schade für uns und den Veranstalter. Wir werden jetzt prüfen, in welchen Bereichen eine Präsenz am Rothenbaum noch möglich sein könnte."

Akzeptieren auch Stich und Hammer die Auflagen, wovon auszugehen ist, will die Stadt ihren avisierten Turnierzuschuss, 200 000 Euro über die Hamburg Marketing GmbH, bereitstellen. Dieses Geld hatte die HSE ohnehin zur Deckung des Turnieretats von rund 3,2 Millionen Euro vorgesehen, nun fehlen die Einnahmen aus dem kalkulierten Verkauf des Titelsponsorings. Ein neuer zahlungskräftiger Werbepartner wird sich bis zum Turnierbeginn in acht Tagen kaum finden lassen. Dem Turnier droht wieder ein Verlust, wie in den vergangenen sieben Jahren. In diesem Fall hält sich der Deutsche Tennisbund die Option offen, die Veranstaltung meistbietend ins Ausland zu verkaufen. Es wäre das Ende eines Stücks Hamburger Geschichte. Das erste Turnier wurde 1892 ausgetragen.

Hintergrund des Rechtsstreits um Bet-at-home.com ist der deutsche Glücksspielstaatsvertrag. Der erlaubt nur staatlich konzessionierten Anbietern die "Veranstaltung, Durchführung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele". Nach Paragraf 4, Absatz 4 ist zudem "das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten", nach Paragraf 5, Absatz 4 die "Werbung für unerlaubte Glücksspiele". Den Richter des Hamburger Verwaltungsgerichts blieb da keine Wahl, den Antrag der HSE abzulehnen. In Eilverfahren mit ähnlichen Inhalten hatten deutsche Gerichte identisch entschieden. Ein Grundsatzurteil steht allerdings aus.

Bet-at-home beruft sich dagegen auf EU-Recht, auf Niederlassungs- und Gewerbefreiheit. Ob das nationale Recht dadurch außer Vollzug gesetzt werden kann, hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg zu befinden. Das 2010 erwartete Urteil kommt für das Rothenbaum-Turnier zu spät.