Wegen der Aberkennung seines Ehrenvorsitzes klagte Jan-Ullrich-Manager Wolfgang Strohband gegen den Hamburger Radsport-Verband (HRV). Freitagvormittag traf man sich bei Gericht.

Hamburg. Sie würdigten sich keines Blickes. Wortlos betraten Wolfgang Strohband, Manager von Radprofi Jan Ullrich, und der erste Vorsitzende des Hamburger Radsport-Verbandes (HRV), Dr. Manfred Schwarz, Freitagvormittag den Verhandlungsraum A 034 des Hamburger Amtsgerichts. Grund des Aufeinandertreffens: Strohband hatte Klage gegen den HRV eingereicht, weil er im Juni 2008 durch einen Beschluss des erweiterten Vorstandes mit 7:2 Stimmen als Ehrenvorsitzender abgesetzt worden war. Die Entscheidung fiel aufgrund interner Streitigkeiten um die Behandlung des Themas Doping. Schwarz plädierte für eine offensive und öffentliche Auseinandersetzung mit der Vergangenheit, Strohband für ein defensiveres Vorgehen.

Da laut Vereinssatzung ausschließlich die Hauptversammlung des HRV über die Aberkennung einer Ehrenmitgliedschaft entscheiden darf, wurde im "Verfahren der gekränkten Eitelkeiten", wie Beobachter den Gerichtstermin nannten, auf Vorschlag von Richter Wolfgang Wiese nunmehr ein Vergleich geschlossen: Beide Parteien erklärten übereinstimmend, dass sie eine Entscheidung des erweiterten Vorstandes darin anstreben, dass die Hauptversammlung im Februar 2009 über einen Widerruf der Ernennung des Klägers zum Ehrenvorsitzenden entscheidet. Zu Deutsch: Wolfgang Strohband ist und bleibt Ehrenvorsitzender des HRV, bis der erweiterte Vorstand einen Antrag auf Aberkennung seines Amtes stellt und die Hauptversammlung final darüber abgestimmt hat.

"Ich bin nicht ganz zufrieden, möchte aber keinen weiteren Streit", sagte Wolfgang Strohband nach Ende der rund einstündigen Verhandlung. "Mir geht es allein um den Radsport, und natürlich fand ich die Art und Weise der Aberkennung meiner Ehrenmitgliedschaft nicht richtig. Dieses Thema ruht nun, bis sich der erweiterte Vorstand für oder gegen einen Antrag auf Aberkennung meines Ehrenamtes entschieden hat. Ich selbst bin zuversichtlich und habe den Eindruck, dass die Stimmung im Verband mir gegenüber positiv ist", so der Manager. Der HRV-Vorsitzende Manfred Schwarz äußerte sich hingegen nur knapp: "Wir haben dem Vergleich zugestimmt. Ich möchte das nicht weiter bewerten."

Über die Kosten des Verfahrens, dessen Streitwert 5.000 Euro betrug, wird gemäß Paragraf 91 a/ZPO nun das Gericht entscheiden. Richter Wiese merkte allerdings an, dass die verbandsinterne Unstimmigkeit aus seiner Sicht nicht vor Gericht gehöre und Wolfgang Strohband deshalb möglicherweise damit rechnen müsse, den größeren Teil der anfallenden Kosten zu tragen.