Bislang habe die Polizei nur die Möglichkeit, Platzverweise auszusprechen. „Aber die Kontrolle, ob diese Platzverweise von den Verdächtigen wirklich eingehalten werden, ist in der Praxis oft nicht gegeben“, erklärte Range. Für den Einsatz elektronischer Fußfesseln sei eine Erweiterung des Polizeirechts nötig, räumte der Generalbundesanwalt ein.

Hannover. Nach den jüngsten Gewaltausbrüchen in Fußballstadien hat sich Generalbundesanwalt Harald Range für den möglichen Einsatz elektronischer Fußfesseln ausgesprochen. „Notorische Hooligans, die als Rowdys bekannt sind, könnten eine elektronische Fußfessel bekommen“, sagte Range der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ (Freitag). „Sie müssen dann zuhause bleiben“, ergänzte der 64 Jahre alte Jurist.

Bislang habe die Polizei nur die Möglichkeit, Platzverweise auszusprechen. „Aber die Kontrolle, ob diese Platzverweise von den Verdächtigen wirklich eingehalten werden, ist in der Praxis oft nicht gegeben“, erklärte Range. Für den Einsatz elektronischer Fußfesseln sei eine Erweiterung des Polizeirechts nötig, räumte der Generalbundesanwalt ein.

(dpa)