Hamburg. Der Rechtsstreit vor dem Landgericht Hamburg zwischen dem Hamburger Profiboxstall Universum und WBA-Mittelgewichts-Superchampion Felix Sturm, 31, wird am 6. Juli fortgesetzt. Bei der ersten mündlichen Anhörung stellte Richter Otto jedoch klar, dass er ein jederzeitiges Kündigungsrecht für Boxer nach Paragraf 627 BGB für nicht anwendbar hält. Allerdings glaubt Otto, dass die von Universum angewandte einseitige Option auf Verlängerung des zum 19. November 2009 auslaufenden Dreijahresvertrags um weitere drei Jahre unausgewogen oder gar sittenwidrig sein könnte. Über einen Vergleich in Form einer Abstandszahlung Sturms an Universum und/oder finanzieller Beteiligung Universums an weiteren Kämpfen Sturms wollen beide Parteien nachdenken. Otto mahnte an, dass Sturm, der wegen einer Urlaubsreise fehlte, am 6. Juli vor Gericht erscheinen solle.