Victorias Protest gegen das 2:3 scheitert endgültig. Manager Lotz trägt es mit Fassung

Hamburg. Zu dem aus seiner Sicht guten Ende bemühte Bergedorfs Team-Manager Andreas Hammer einen Klassiker. "Vor Gericht und auf hoher See ist man ja immer in Gottes Hand", erklärte er schmunzelnd. An den juristischen Sieg habe er dennoch "stets geglaubt". Seinen Glauben kann Hammer seit Mitte vergangener Woche endgültig durch drei Punkte ersetzen. Ebenjene, die Bergedorf 85 beim 3:2 gegen den SC Victoria in der Oberliga-Partie am 3. September errang. Vickys Protest (das Abendblatt berichtete) gegen die Wertung der Begegnung wurde nämlich auch vom Verbandsgericht des Hamburger Fußball-Verbandes (HFV) - und somit in letzter Instanz - verworfen.

"Die Auffassung des Berufungsführers ist rechtsfehlerhaft", heißt es im Urteil. Die Bergedorfer Spieler Andreas Akyol, Alexey Bugrov und Oliver Ioannou seien spielberechtigt gewesen, obwohl sie nicht auf der Spielberechtigungsliste standen. Diese werde in Paragraf 6 der HFV-Spielordnung zwar erwähnt, sei jedoch nur als Nachweismöglichkeit der Spielerlaubnis anzusehen. Voraussetzung für eine Spielerlaubnis sei nicht die Aufnahme in die Liste, sondern seien die Bedingungen in Paragraf 4 der Spielordnung. Diese seien für die drei fraglichen Spieler erfüllt gewesen.

Auch habe der HFV nicht, wie von Victorias Manager Ronald Lotz moniert, vor der Saison in einem Schreiben die Spielberechtigungsliste zur Voraussetzung für die Spielerlaubnis erklärt. Diesen Zweck hätte die Liste zu einem früheren Zeitpunkt gehabt, doch DFB und HFV hätten diese Regelung abgeschafft. Daher finde sich auch die von Lotz behauptete Erklärung nicht.

Vickys Manager trug die Niederlage mit Größe. "Ich bin glücklich, dass es endlich eine klare Aussage über die Funktion der Spielberechtigungsliste gibt", sagte er. "Die Verunsicherung der Oberliga-Vereine hat ein Ende."

Eine Spitze seines Kollegen Hammer ("Was Vicky versucht hat, zeigt, wie sehr sie dort unter Druck stehen") parierte Lotz: "Ich habe nichts gegen Bergedorf, will nicht nachtreten."

Inhaltlich muss sich Lotz vorwerfen lassen, den Sportgerichten nicht genug Handfestes geliefert zu haben. Der Umgang des HFV bezüglich der Funktion der Spielberechtigungsliste war in der Tat fragwürdig. Aber Lotz benannte während der Verhandlungen keine Vertreter anderer Vereine als Zeugen und erbrachte keinen klaren schriftlichen Beweis. Juristisch gesehen ist das Urteil eine logische Konsequenz.