Plötzlich Pflegefall? Ob Pflegegrad, Pflegebegutachtung oder Pflegeleistungen: Die Experten des SoVD Hamburg geben praktische Tipps und helfen bei allen Fragen und Problemen rund um die Pflegeversicherung.

So manchen trifft es aus heiterem Himmel, für andere ist es ein schleichender Prozess: Wer selbst oder als Angehöriger in eine Pflegesituation kommt, steht vor einer oftmals sehr belastenden Herausforderung. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig mit dem Thema zu beschäftigen. Denn eins ist klar: Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko einer Pflegebedürftigkeit.

Wenn sich beispielsweise ein Elternteil nicht mehr allein versorgen kann, sind Familienmitglieder mit einer Vielzahl von Fragen und Problemen konfrontiert: Habe ich Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung? Was passiert bei der Begutachtung einer Pflegebedürftigkeit? Wie beantrage ich einen Pflegegrad? Was kann ich tun, wenn die Pflegekasse meinen Antrag ablehnt oder ich mit einer Entscheidung nicht einverstanden bin?

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So hilft der SoVD: Beratung, Widerspruch und Klage im Sozialrecht – für Ihre soziale Sicherheit

Genau an diesem Punkt hilft der Sozialverband SoVD Hamburg. „Unsere Fachjuristen unterstützen Sie als Verbandsmitglied, wenn zum Beispiel ein Pflegegrad abgelehnt wurde. Wir prüfen kostenlos, ob die Beurteilung rechtens ist, was ihnen zusteht und beraten über alle nötigen Schritte. Im Fall der Fälle übernehmen wir dann für eine fixe Kostenbeteiligung auch die rechtliche Vertretung ihrer Ansprüche gegenüber der Pflegekasse, legen Widerspruch ein und gehen mit ihnen bis vor die Sozialgerichte. Das gilt übrigens für alle Sozialleistungen.“, erklärt Landeschef Klaus Wicher.

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© SoVD

Der Beratungsalltag zeigt: Gerade der Pflegegrad wird oftmals nicht exakt beurteilt. So auch bei Ingrid L. Sie ist dement, ihre Familie am Ende ihrer Kräfte. Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) ergab Pflegegrad 1. Doch der Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro hätte kaum Hilfe bedeutet. Der SoVD prüfte das Pflegegutachten und stellte fest, dass der Betreuungsbedarf falsch eingeschätzt wurde. Eine Neurologin konnte dies bestätigen.

Gerade Menschen mit Demenz können ihren Hilfebedarf oft nicht richtig darstellen und sind an manchen Tagen ungewöhnlich fit. Also reichte der SoVD Widerspruch ein. Mit Erfolg: Die Pflegekasse schraubte den Pflegegrad hoch auf 2. „Für Ingrid L. und ihre Familie hat es sich richtig gelohnt, den SoVD einzuschalten. Jetzt haben sie auch Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 316 Euro und zum Beispiel auf Leistungen der Tages- und Nachtpflege. Das ist eine echte Entlastung“, weiß Wicher.

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© SoVD

Experten-Tipp zum Pflegegrad: So vermeiden Sie Fehler bei der Begutachtung

Um am Ende die Leistungen zu erhalten, die einem zustehen, ist eine gute Vorbereitung wichtig. Dabei hilft das Pflegetagebuch des SoVD: Der Ratgeber erklärt leicht verständlich das Begutachtungsverfahren. Vor allem aber kann die Pflegesituation zu Hause mit einem Pflegetagebuch dokumentiert werden. Das hilft Betroffenen, den Pflegealltag treffend zu beschreiben – und dem Gutachter, den Pflegebedarf realistisch einzuschätzen. Vertrauenspersonen und Hauptpflegekraft sollten beim Besuch des MD vor Ort sein.

Mit dem Pflegegradrechner bietet der SoVD zusätzlich ein kostenfreies Online-Tool an, das Schritt für Schritt durch alle Themenbereiche des Begutachtungsprozesses führt und eine präzise Einschätzung der Situation und des Pflegegrads liefert.

So hilft der SoVD: Sozialpolitische Lobbyarbeit – für mehr soziale Gerechtigkeit

Durch die tägliche Beratung ist der SoVD Hamburg ganz nah dran an den Bedürfnissen und Problemen der Menschen. Deshalb engagiert sich der Verband auch in Politik und Öffentlichkeit für die Interessen seiner Mitglieder.

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© SoVD

Schon seit über 100 Jahren gibt der SoVD Rentnern, Pflegebedürftigen, chronisch Kranken und Menschen mit Behinderung, Arbeitslosen, armutsbetroffenen Kindern und ihren Familien, eine starke Stimme – und tritt aktiv ein für eine Verbesserung der Sozialgesetzte und der realen Lebensbedingungen in unserem Sozialstaat.

Werden auch Sie Mitglied in einem Sozialverband, der hilft, und profitieren Sie von den Vorzügen einer starken Solidargemeinschaft: Jetzt Mitglied werden

Sie suchen Hilfe, Information oder Beratung zur Pflegeversicherung? Besuchen Sie uns vor Ort in einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe oder melden Sie sich in unserer Landesgeschäftsstelle in Barmbek.

Kontakt

 

 

Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) Landesverband Hamburg

Pestalozzistraße 38

22305 Hamburg

Telefon: 040 / 611 60 70

E-Mail: info@sovd-hh.de

Web: www.sovd-hh.de

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