Berlin (dpa/tmn). Der Frühling lockt vermehrt Radfahrer auf die Straßen. Wer längere Strecken zurücklegt, setzt dabei oft auf eine Kombination aus Rad und Bahn. Das sollten sie bei der Fahrradmitnahme im Zug beachten.

Fahrradliebhaber aufgepasst: Wenn Sie Ihr Rad gerne mit dem Zug mitnehmen und neue Orte entdecken wollen, gibt es ein paar Dinge zu beachten. Bevor es losgeht, checken Sie einmal, ob das Fahrrad den Zug-Regeln entspricht. Normalerweise nehmen die meisten Bahnen einsitzige und zweirädrige Räder sowie Pedelecs mit. Für Tandems, Liegeräder oder Dreiräder könnten aber spezielle Regeln gelten. Informieren Sie sich besser vorab, um am Bahnhof keine bösen Überraschungen zu erleben.

Planung und Reservierung

Die Verfügbarkeit von Fahrradstellplätzen in den Zügen variiert laut pressedienst-fahrrad je nach Strecke und Tageszeit. Vor allem in stark ausgelasteten Zügen und zu Stoßzeiten ist es ratsam, rechtzeitig Fahrradplätze zu reservieren. In Fernverkehrszügen ist die Reservierung oft verpflichtend und sollte so früh wie möglich vorgenommen werden.

Verhalten am Bahnsteig und im Zug

Auf dem Bahnsteig ist Rücksichtnahme und Koordination gefragt, um ein reibungsloses Ein- und Aussteigen zu gewährleisten. Zugreisende mit Fahrrädern sollten sich nach Möglichkeit auf mehrere Fahrradabteile verteilen und sich mit anderen Fahrgästen absprechen, so der pressedienst-fahrrad.

Sicherheit und Ordnung

Die sichere Befestigung des Fahrrads im Zug ist wichtig, um Unfälle oder Schäden zu vermeiden. Fahrräder sollten ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Fahrradständern oder -haltern untergebracht und festgeschnallt werden, damit sie während der Fahrt nicht umfallen oder verrutschen können.

Wichtig ist laut pressedienst-fahrrad, dass die Fahrräder so platziert werden, dass sie andere Fahrgäste nicht behindern und keine Flucht- oder Rettungswege versperren. Lose Gegenstände sollten entfernt werden, um Verletzungen oder Schäden zu vermeiden.

Wer ein elektrisches Fahrrad besitzt, sollte darauf achten, dass besondere Vorschriften und Regelungen für dessen Beförderung in Zügen gelten. Wichtig ist vor allem der Umgang mit dem Akku: Er muss während der Fahrt am Fahrrad bleiben und darf in dieser Zeit nicht aufgeladen werden, so der pressedienst-fahrrad. Auch die Mitnahme eines Ersatzakkus im Zug ist verboten, da dieser als Gefahrgut eingestuft wird.