Hamburg. Wenn Kreuzfahrtpassagiere gegen Regeln verstoßen, kann das schnell unangenehm werden. Diese Fauxpas sorgen an Bord für Gesprächsstoff.

Die Reedereien und das Schiffspersonal sind stets bemüht, es ihren Gästen so komfortabel wie möglich auf hoher See zu machen. Doch nicht alles ist auf Kreuzfahrt erlaubt: Es gibt Regeln und No-Gos, die jeder Reisende kennen sollte, um an Bord nicht unangenehm aufzufallen. Welche Urlaubs-Fauxpas auf hoher See nicht nur für Gesprächsstoff, sondern auch für großen Unmut sorgen können, lesen Sie hier.

1. Die Schuhe an Bord ausziehen

Barfuß auf hoher See: Nicht in allen öffentlichen Bereichen an Bord eines Schiffes wird dies gerne gesehen.
Barfuß auf hoher See: Nicht in allen öffentlichen Bereichen an Bord eines Schiffes wird dies gerne gesehen. © stock.adobe.com | krovsmolokom13

Sie wollen bei Crew und Gästen nicht unangenehm auffallen? Dann sollten Sie Ihre Schuhe außerhalb der Kabine und des Pools lieber anbehalten. „Über Passagiere, die meinen, ohne Schuhe an Bord des Schiffes herumlaufen zu müssen, machen wir uns als Crew lustig“, offenbart Besatzungsmitglied Lucy der britischen Zeitung „Daily Mail“. Seit über neun Jahren reist die 28-Jährige beruflich auf Kreuzfahrtschiffen durch die Welt – und registriert immer wieder neue Urlaubs-Fauxpas.

Barfuß durch alle öffentlichen Bereiche und zu jeder Tageszeit zu laufen, gehöre klar dazu. „Urlauber gehen ohne Schuhe durch die Geschäfte und finden es sogar angemessen, ohne Schuhe ins Theater zu gehen, weil sie ja eigentlich drinnen sind“, so das Crewmitglied.

2. Die Rettungsübung sausen lassen

Die Seenotrettungsübung ist verpflichtend für alle Kreuzfahrtreisenden. Wer nicht erscheint, fällt nicht nur unangenehm auf.
Die Seenotrettungsübung ist verpflichtend für alle Kreuzfahrtreisenden. Wer nicht erscheint, fällt nicht nur unangenehm auf. © fritzmax - stock.adobe.com | Veit Anton

Es ist ein wichtiges Programm, das im Notfall Leben retten kann: Die Seenotrettungsübung ist eine verpflichtende Veranstaltung für alle Kreuzfahrtreisenden. Internationale Bestimmungen schreiben diese innerhalb der ersten 24 Stunden vor – noch bevor das Kreuzfahrtschiff ablegt. Genau wie im Flugzeug ist es hierbei egal, wie oft Passagiere bereits an der Seenotrettungsübung teilgenommen haben.

Da die Kontrolle der Teilnahme streng sind, sollten Sie diese wichtige Übung auf keinen Fall schwänzen. Ein Fehlen fällt sofort auf und kann zu unangenehmen Konsequenzen führen: Für eine verspätete Abfahrt vom Hafen verantwortlich zu sein oder den Unmut der Crew und Gäste auf sich zu ziehen, sorgt nicht gerade für einen entspannten Start in den Urlaub. Wer auch zum Folgetermin nicht erscheint, kann im schlimmsten Fall vom Personal von Bord verwiesen werden.

3. In der Kabine rauchen

Eine wichtige Regel: Das Rauchen ist auf Kreuzfahrtschiffen nur in bestimmten öffentlichen Bereichen erlaubt. Diese sind auf dem Schiff entsprechend gekennzeichnet. Sich eine Zigarette oder Pfeife in der eigenen Kabine anzumachen, ist aus Sicherheitsgründen jedoch ausnahmslos bei allen Reedereien verboten.

Reedereien wie AIDA oder Costa Kreuzfahrten erlauben das Rauchen auf den Balkonen der Kabine. Sollten Sie erwischt werden, kann dies harte Folgen nach sich ziehen. Die Reederei „Carnival Cruise Line“ beispielsweise hat ihre Strafen verschärft: Wer beim Rauchen in unerlaubten Bereichen erwischt wird, muss um die 460 Euro blechen. Zudem behält sich das Schiff vor, den Passagier beim nächsten Hafen von Bord zu verweisen.

4. Verspätung nach Landgang

Wer nach einem Landgang zu spät am Schiff antrifft, muss sich nicht nur mit der Crew und dem Hafenagenten auseinandersetzen, sondern auch die Nachreise zahlen.
Wer nach einem Landgang zu spät am Schiff antrifft, muss sich nicht nur mit der Crew und dem Hafenagenten auseinandersetzen, sondern auch die Nachreise zahlen. © stock.adobe.com | Rawpixel.com

Ob von der Reederei organisiert oder auf eigene Faust: Landausflüge gehören für viele Kreuzfahrer zu den Highlights der Reise. Hier spielt das Zeitmanagement jedoch eine entscheidende Rolle. Grundsätzlich gilt: Die Passagiere sind selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig zurück auf dem Kreuzfahrtschiff zu sein.

Zwei wichtige Zeiten sollten hierbei im Auge behalten werden: Die Abfahrtszeit des Schiffes und die „Back on Bord Time“, die für die eigene Rückkehr maßgeblich ist. Denn: Wer den Anschluss verpasst, hat Pech gehabt. Das Schiff wartet nicht, verspätete Passagiere müssen in Absprache mit dem Hafenagenten die Nachreise organisieren und die Kosten selber tragen. Eine Situation, die nicht nur unangenehm ist, sondern auch noch teuer werden und mit Sorgen verbunden sein kann, wenn das Reisegepäck mit allen wichtigen Dokumenten noch an Bord verstaut ist.

5. Nacktheit an Bord

Zu viel Haut wird nicht gerne gesehen: Schon ein verrutschtes Handtuch kann bei US-amerikanischen Reedereien für großen Ärger sorgen.
Zu viel Haut wird nicht gerne gesehen: Schon ein verrutschtes Handtuch kann bei US-amerikanischen Reedereien für großen Ärger sorgen. © stock.adobe.com | Oleg

Wer an Bord einer US-amerikanischen Reederei urlaubt, sollte sich vorher mit dem Thema Freizügigkeit beschäftigen. Weiblichen Passagieren ist es bei den meisten US-Reedereien verboten, sich an Bord „oben ohne“ zu sonnen. Sollte ein weiblicher Gast dennoch ohne Oberteil angetroffen werde, fordere ein Besatzungsmitglied zunächst höflich dazu auf, sich an die bestehende Regel zu halten. Generell gilt: „Oben ohne“ wird in den USA und in arabischen Ländern nicht gerne gesehen.

Zu viel Nacktheit kann jedoch auch härtere Konsequenzen nach sich ziehen. „Im dümmsten Fall ist das der schnelle Badehosenwechsel am Pool und dabei rutscht versehentlich das Handtuch runter: Wenn da etwa Kinder in der Nähe sind, kann das schnell zu erheblichen Problemen führen“, erklärt Fachjournalist Franz Neumeier von der Website „cruisetricks.de“. So gab es bereits Ende 2022 einen Fall, in dem ein Rentner wegen eines Nackt-Fauxpas nicht mehr an Kreuzfahrten der US-amerikanischen Reederei „Royal Caribbean International“ teilnehmen durfte. Während einer Reise nach Indonesien rutschte dem Urlauber beim Wechseln der Badehose an Bord das Handtuch herunter. Der Rentner wurde für alle Kreuzfahrten des Anbieters gesperrt.

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