Wenn Reedereien aufgrund von Niedrigwasser die Routen ihrer Flusskreuzfahrten ändern, bekommen Urlauber womöglich einen Teil des Geldes zurück. „Die Gäste haben Mängelansprüche“, erklärt Sabine Fischer-Volk, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg. Diese Ansprüche bestehen auch, wenn der Anbieter nichts für eine mögliche Dürre und niedrige Pegelstände kann. Konkret lässt sich der Reisepreis anteilig mindern, wenn bestimmte Stopps und Ausflüge ersatzlos gestrichen werden müssen. In manchen Fällen ist noch mehr möglich: „Wenn eine als besonderes Highlight beworbene Sehenswürdigkeit ausfällt, könnte möglicherweise die ganze Reise gekündigt werden“, sagt Fischer-Volk. Dann gibt es das gesamte Geld zurück – aber ohne zusätzlichen Schadenersatz.