Sind Sie spendabel? Machen Sie Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner auch schon mal ein großzügiges Geschenk? Sogar dann, wenn es sich nicht um eine eingetragene Lebenspartnerschaft handelt? Ich meine ein wirklich ganz, ganz doll großzügiges Geschenk. Zum Beispiel so etwas wie diese Kreuzfahrt, die ein Kaufmann jüngst seiner Freundin schenkte – für ein knappes halbes Jahr lang einmal rund um die Welt, in einer Penthouse-Kabine eines Luxus-Kreuzfahrschiffes für rund eine halbe Million Euro. Pro Person, versteht sich.

    Ich finde, das kann man schon mal machen. Das zuständige Hamburger Finanzamt teilte diese Ansicht jedoch nicht, sondern mahnte an, ein solch großzügiges Geschenk an den unverheirateten Lebenspartner unterliege der Schenkungssteuer. Es forderte von der Beschenkten 30 Prozent von 480.000 Euro (der Freibetrag beträgt für Nichtverwandte nur 20.000 Euro), also rund 144.000 Euro, was den Erholungs- und Vergnügungsfaktor im Nachhinein dieser Reise schlagartig auf null reduzierte.

    Das Hamburger Finanzgericht jedoch urteilte im Sinne der Beklagten, dass es sich bei dem Reisepreis von einer halben Million nicht um einen finanziellen Zugewinn, sondern bloß um eine Konsumhandlung gehandelt habe. Glückwunsch!

    Allerdings bliebe abschließend noch eine offene Frage zu klären: Wie konnte das Finanzamt von diesem Luxus-Törn überhaupt Wind bekommen? Die Antwort könnte Sie eventuell verstören, denn es war der Kaufmann selbst, der sich vertrauensvoll an die Behörde gewandt und treudoof nachgefragt hatte. Sie sehen: Nicht jeder Millionär ist zwangsläufig ein Steuerbetrüger.