Das Autofahren auf dem Stiefel war ja schon immer abenteuerlich, was vor allem an der Verkehrsüberwachung durch die Carabinieri liegt, die sich, man mag es kaum aussprechen, angeblich vor allem auf Autos mit ausländischem Kennzeichen fokussieren. Denn Touristen haben schließlich Geld, sie beherrschen die Sprache nicht (oder bloß rudimentär), und je ahnungsloser sie sind, desto leichter können sie abkassiert werden – immer zum Wohle des notorisch klammen Staatshaushalts.

Beim neuesten Streich der italienischen Behörden handelt es sich um die geradezu inflationäre Einrichtung von verkehrsberuhigten Zonen. Diese „Zona traffico limitato“ liegt in der Regel in der Altstadt, wo sich – und das ist der Geniestreich – auch die meisten Hotels, Pensionen und Bed-&-Breakfast-Herbergen befinden. Die „Durchfahrt verboten“-Schilder, etwa postkartengroß, sind dabei grundsätzlich so angebracht, dass der Tourist sie nicht entdecken soll. Der ahnt zwar, dass das Fahren und Parken in den engen Gassen verboten sein könnte. Aber kein Problem, denkt er sich, denn mit dem Zimmer hat der Schlaumeier ja auch einen Garagenplatz gebucht, um das Gepäck nicht kilometerweit zur Unterkunft rollen zu müssen. Doch leider ist selbst ein privater Hotelparkplatz noch lange keine Lizenz zum Befahren einer „Zona“. Dafür benötigt man eine Sondererlaubnis, deren Bearbeitung jedoch lange dauern kann, manchmal länger als ein Urlaub.

Und wenn Sie jetzt noch immer nicht wissen sollten, warum es in italienischen Altstädten inzwischen so viele Überwachungskameras gibt, müssen Sie nur noch auf den Brief aus Italien warten, der etwa drei bis vier Monate später ins Haus flattert. Je nachdem, wie es um die Laune des Polizeipräfekten bestellt war, werden jetzt zwischen 100 und 500 Euro Ordnungsgeld fällig. Widerspruch ist übrigens zwecklos – es sei denn, Sie legen Wert darauf, danach den doppelten Betrag zu überweisen. Aber trösten Sie sich: Sie sind nicht allein.