Je monopolistischer die großen Fluggesellschaften agieren können, desto weniger Freude macht inzwischen das Reisen per Flugzeug; vor allem denjenigen Passagiere, die sich doch tatsächlich trauen, einen Koffer einzuchecken. Denn die Zahl der Gepäckstücke, die verschwinden oder erst Tage nach dem Fluggast den Zielflughafen erreichen, wächst wieder dramatisch (und das ist ausnahmsweise kein Scherz). Wem das schon einmal passiert ist weiß, wie ärgerlich es ist, plötzlich irgendwo auf der Welt ohne Klamotten, Schuhe, Unterwäsche und Zahnbürste dazustehen.

Doch die Airlines lassen ja niemanden im sprichwörtlichen Regen stehen: Selbstverständlich dürfen sich die betroffenen Passagiere vor Ort Ersatzkleidung und „Hygieneartikel“ besorgen, aber dabei sollten sie bitte unbedingt beachten, dass sie sich „schadenmindernd“ verhalten. Und sie sollten auch wissen, dass Oberbekleidung und Schuhe später (nach etwa acht Wochen Bearbeitungszeit) nur zur Hälfte ersetzt werden und die Erstattungssumme insgesamt überhaupt nur rund 1200 Euro pro Person betragen darf – und das auch nur dann, wenn das Gepäck auf Nimmerwiedersehen oder mehrere Tage lang verschwindet.

Gewiefte Sparfüchse sorgen deshalb vor ihren Flugreisen schon seit Längerem für einen Nachweis, dass sie sich offiziell etwa als Trauzeugen auf dem Weg zur Hochzeit von Freunden befinden oder einen superwichtigen geschäftlichen Termin haben, und sie buchen nach Möglichkeit auch keine Direktflüge. Denn die Chance, dass der Koffer nicht mitkommt, wird mit jedem Umsteigen potenziert. Und wenn sie dann den erhofften Hauptgewinn tatsächlich gezogen haben sollten, gehen sie nach dem Besuch des Lost-Baggage-Schalters ganz gelassen shoppen und leisten sich vor Ort ein schickes Outfit, um ihre vermeintlich bevorstehende gesellschaftliche Verpflichtung auch standesgemäß erfüllen zu können – zum Schnäppchenpreis.