Waren es früher der morgendliche Berufsverkehr oder auch mal das Zwitschern der Vögel, die den Großstadtmenschen aus dem Schlaf gerissen haben, so ist es heute häufig das Rattern kleiner Kunststoffräder, die unter zumeist schwarze Kisten montiert sind, welche von Reisenden über fugenreiche Bürgersteige und löcherigen Asphalt gezogen werden. Besonders diejenigen, die in der Nähe von Bus- und Bahnstationen leben, sind von dieser Lärmbelästigung betroffen. Die Frage sei daher erlaubt, warum etwa das Einwerfen von Einwegglasflaschen in die dafür vorgesehenen Altglascontainer zeitlichen Einschränkungen unterworfen ist – das Ziehen von Rollkoffern jedoch nicht.

Zugegeben, die Dinger sind praktisch und rückenschonend, aber durch die extrem verbesserte Leichtlaufrollentechnik inzwischen auch viel schwerer beherrschbar. Notärzte berichten seit Längerem von einer Zunahme von Schien- und Wadenbeinprellungen sowie Sturzverletzungen, die durch die Unaufmerksamkeit, vor allem auch aber durch die Rücksichtslosigkeit von Rollkofferreisenden hervorgerufen werden.

Wünschenswert wäre sowas wie eine Kommission von europäischen Unfall- und Verkehrsexperten. Die müssten einen Vorstoß für mehr Verkehrssicherheit für Fußgänger unternehmen. Ihr Plan könnte sein, ab den Sommerferien 2018 neben einem Befähigungnachweis für das Führen von Rollkoffern bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 23 Kilogramm eine Geschwindigkeitsbegrenzung (3 km/h) einzuführen. Ab 2020 müssten alle Kanten von Rollkoffern mit stoßabsorbierenden Schaumgummipuffern, die Koffer selbst mit einer Handbremse sowie Nummernschildern ausgestattet werden. Darüber hinaus müssten sich Fluglinien sowie die Bahn auf neue Start- und Lande bzw. An- und Abfahrtszeiten einstellen: Denn das Reisen mit Rollkoffern könnte dann ab 2022 aus Lärmschutzgründen nur noch an Werktagen zwischen 11 und 18 Uhr gestattet sein.