Bei einigen Unternehmen gilt die Sorge vor einem Anschlag bereits als akzeptierbarer Grund für den Reiserücktritt

Terroranschläge sind in Europa keine Seltenheit mehr. Die Angst vor Anschlägen war jedoch lange Zeit kein Grund, von einer gebuchten Reise kostenlos wieder zurücktreten zu können. Reiserücktrittsversicherungen zahlten bisher zum Beispiel bei Erkrankung, Unfall, Einbruch und Jobverlust die Kosten einer Stornierung – nicht aber, wenn einem Kunden die Reiselust verging, weil am Urlaubsort ein Terroranschlag passierte.

Das hat sich geändert. Mittlerweile kann auch Terrorangst ein versicherter Grund für eine Reisestornierung sein. Aber noch ist diese „Terrorversicherung“ kein Standard. „Ich kann mir vorstellen, dass es in Zukunft weitere Reiseversicherer geben wird, die eine ähnliche Leistung anbieten werden“, sagt Florian Kulik, Leiter Vertrieb Reise bei Europ Assistance. Das Unternehmen führte im April 2016 die Angst vor Terroranschlägen als Grund für einen Reiserücktritt ein. Wenn sich im Umkreis von 200 Kilometern um die Unterkunft innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ein Anschlag ereignet, zahlt die Versicherung die Stornierung einer Reise.

Seit Mai 2017 ist auch die Allianz Global Assistance (AGA) mit ihrem Elvia Komplettschutz auf diesem Markt präsent. Hier wird eine Stornierung gezahlt, wenn sich im Umkreis von 100 Kilometern vom gebuchten Reiseziel 30 Tage vor Reisebeginn ein Anschlag ereignet. „Terror ist ja leider zu einem Lebensrisiko der heutigen Zeit geworden“, sagt Olaf Nink, Chef von Allianz Worldwide Partners.

Die Union Reiseversicherung (URV) hatte im Winter 2016/17 den Terrorschutz erprobt (Anschlag im Umkreis von 150 Kilometern sieben Tage vor Abreise). Derzeit prüft der Anbieter nach eigener Aussage, ob das Angebot fortgeführt wird oder nicht.

Andere wichtige Akteure auf dem Markt halten zumindest bisher wenig oder nichts von der Versicherung gegen Terrorangst. Das gilt etwa für die Europäische Reiseversicherung (ERV) und die Hanse Merkur. Johannes Ganser, Chief Sales Officer bei Hanse Merkur, ist überzeugt, dass eine Versicherung gegen Terrorangst nur dann wirklich Sicherheit bieten könnte, wenn die Definition des Versicherungsfalles großzügig gefasst ist. Das sehe er bisher nicht auf dem Markt. Sowohl Europ Assistance als auch die Allianz rechnen anders. Die Aufnahme von Terrorangst als Versicherungsgrund sei nicht mit einer Prämienerhöhung verbunden gewesen, betont Kulik: „Es ist letztlich eine Mischkalkulation, die dahintersteht.“ Unter den Schadensfällen, bei denen es sich nicht um Krankheit oder Unfall als Stornogrund handele, mache die Terrorangst sechs Prozent aus. Auch bei der Allianz gibt es die Terrorversicherung nicht gesondert, sondern als Teil eines Storno-Komplettschutzes. „Die Nachfrage nach Versicherungspaketen, die Stornomöglichkeiten bei Terroranschlägen beinhalten, ist gestiegen“, sagt eine Sprecherin der Tui. Mit der Zahl der Anschläge sei auch die der Urlauber gewachsen, die ihre Reise nach einem Anschlag umbuchen oder stornieren wollen.

Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg rät Urlaubern, die Versicherungsbedingungen genau anzuschauen – sie sollten nicht so einschränkend sein, dass die Versicherung vielleicht überhaupt nicht zum Tragen kommt „Man muss wissen: Was kostet die Versicherung, und wofür tritt sie in welcher Höhe ein?“