Rechtzeitig zum Beginn der neuen Skisaison haben die Österreicher, Erfinder der beliebten „Skischaukeln“ („Ballermann im Schnee“), mit dem Anti-Gesichtsverhüllungs-Gesetz (AGesVG) einen echten Coup gelandet. Wer – seit dem 1. Oktober – in der Alpenrepublik sein Gesicht verhüllt und von einem Polizisten nicht erkannt wird, zahlt bis zu 150 Euro Ordnungsstrafe. Vordergründig wurde dieses Gesetz dazu geschaffen, um beispielsweise zu verhindern, dass sich potenzielle männliche Muslime mit vermeintlich unlauteren Absichten als Nikab- und Burkaträgerinnen verkleiden können.

Aber das ist natürlich nur die halbe Wahrheit. Denn das Gesetz beschreibt ausdrücklich alle Formen der Gesichtsverhüllung, also auch Atemmasken und sogar Schals. Letztere darf man sich allerdings noch bis knapp unter die Nase ziehen, wenn es kalt ist. Dies hat dazu geführt, dass Millionen Skifahrer, die sich bereits auf die neue Saison freuen, jetzt extrem verunsichert sind. Gerade in den kalten Monaten November bis Anfang März werden in den Wintersportorten von Tirol bis ins Salzburger Land auch wieder Hunderttausende Gäste aus der Golfregion erwartet. Und in dieser Zeit kann es auf den Sesselliften bekanntlich extrem ungemütlich werden, wenn etwa der gefürchtete Windchill-Faktor die zarte Gesichtshaut mit gefühlten Temperaturen von bis zu minus 30 Grad schockfrostet.

Denn die beliebte, weil vor Erfrierungen zuverlässig schützende Sturmhaube, zusätzlich unterm Helm getragen, fällt selbstverständlich auch unters AGesVG; kommen dann noch ein wärmender Schal oder gar ein extrem hoher Schildkrötenkragen des Skianoraks in Kombination mit einer voluminösen, verspiegelten (!) Skibrille hinzu, wird es für Skitouristen erst richtig teuer; vor allem dann, wenn sie sich derartig vermummt einer öffentlichen Skihütte nähern oder nach dem Abschnallen mit geschulterten Brettern durchs Dorf zu ihrer Unterkunft laufen.