Bei der frühzeitigen Stornierung eines Fluges können Reisende darauf hoffen, einen großen Teil des Ticketpreises zurückzubekommen. Bis zu 95 ­Prozent sind angemessen, sofern die Fluggesellschaft nicht schlüssig darlegen kann, welche Kosten durch die Stor­nierung entstanden sind. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 22 S 307/16). In dem verhandelten Fall ging es um Flüge von Düsseldorf nach Dubai und zurück für insgesamt 1109,24 Euro. Die Klägerin stornierte die Reise ein halbes Jahr vor Reisebeginn, weil das Kreuzfahrtschiff, mit dem sie von Dubai aus fahren wollte, noch nicht fertig war. Sie bekam von der Airline kleinere Teilsummen erstattet, verlangte vor Gericht aber weitere 968,92 Euro – und bekam recht.