Die Urlauberin war gut angekommen, ihr Gepäck irrte noch irgendwo umher. Erst drei Tage nach der Besitzerin erreichte auch ihr Koffer den Bestimmungsort. Um nicht ständig mit der Anreisekleidung herumlaufen zu müssen, kaufte die Frau das Notwendigste neu ein. Sie erwarb Blusen, Hosen, Schuhe und Kosmetik. Die Rechnung von 465 Euro stellte sie der Fluggesellschaft. Die empfand das als zu ausschweifend und bekam beim Amtsgericht Köln recht (Az. 142 C 392/14). Die Kölner Richter hielten 150 Euro als Budget für Überbrückungskleidung für ausreichend.

Der Reisende darf zwar auf Kosten der Fluggesellschaft notwendige Dinge kaufen, aber er muss den Schaden in Grenzen halten. Wer sich eine Notausrüstung für die ersten Tage ohne Koffer kauft, der sollte sich auf die nötigsten Gegenstände beschränken und unbedingt alle Rechnungen aufheben. Das rät Hermann-Josef Tenhagen vom Verbraucherportal „Finanztip“. Seine Empfehlungen: Melden Sie den Verlust sofort am „Lost and found“-Schalter des Flughafens und bei der Airline. Lassen Sie sich ein Verlustprotokoll ausfüllen. Erkundigen Sie sich vorher bei der Airline, was sie erstattet. Teilweise gelten Tagessätze – unabhängig davon, was Sie kaufen. Manche Fluggesellschaften geben auch eine Grundausstattung aus.