Flugpassagiere müssen es nicht hinnehmen, wenn es aufgrund von Engpässen bei der Crew zu Annullierungen und starken Verspätungen kommt. In solchen Fällen steht ihnen nach EU-Recht eine Ausgleichszahlung zu. Eine Ausnahme ist ein Streik – dieser zählt als außergewöhnlicher Umstand, eine Entschädigung wird in diesem Fall nicht fällig. Bei Annullierungen und Verzögerungen von mehr als drei Stunden steht Passagieren laut Verordnung eine Ausgleichszahlung zu. Ihre Höhe liegt je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro.