Schwimmlernhilfen wie Schwimmflügel, Westen, Gürtel, Babysitzringe oder aufblasbare Reifen dürfen nicht wie Spielzeug aussehen und müssen die Norm E13138-1 tragen. Tierchen, kleine Lenkräder oder Hupen haben an Schwimmlernhilfen nichts verloren, sagt Ralf Diekmann vom Tüv Rheinland. Kaufen sollte man die Produkte bei vertrauten Händlern und nicht etwa an Strandbuden. Das Produkt sollte ein GS-Zeichen tragen, und alle Aufschriften sollten auf Deutsch sein.