Wenn Gepäck auf Reisen beschädigt wird oder verloren geht, ist das teuer und ärgerlich. Reisegepäckversicherungen versprechen Schutz. Doch die Policen lohnen sich längst nicht immer und sind oft lückenhaft. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest nach einem Test von 14 Tarifen.

Reisende sollten wissen: Eine zusätzliche Versicherung ist oft nicht nötig: Wenn ein Koffer auf einem Flug oder einer Fahrt beschädigt wird oder abhanden kommt, haftet oft das Transportunternehmen für den Schaden. Für Schiffs- und Fernbusreisende kann die Versicherung sinnvoll sein: Eine Reederei zahlt bei Diebstahl aus der Schiffskabine nicht, ein Busunternehmen nur bei grobem eigenen Verschulden. Dagegen greift die Reisegepäckversicherung, wenn ein Koffer oder eine Tasche aus der Kabine oder dem Gepäckraum im Bus gestohlen wird. Wer keine Hausratversicherung hat, kann sich durch eine Gepäckversicherung ebenfalls absichern.

Kaum eine Reisegepäckversicherung zahlt für den Verlust von Wertsachen, die im Koffer zum Transport aufgegeben oder ungeschützt in Hotelzimmer oder Schiffskabine aufbewahrt wurden. Bargeld, Kreditkarten, Fahrkarten und Flugtickets sind ganz oder weitgehend vom Schutz ausgeschlossen. Wird Reisegepäck aus Auto, Boot oder Zelt geklaut, gilt der Schutz oft nur tagsüber. Es gibt einige Sonderregeln: Schmuck muss immer im Tresor aufbewahrt werden. Foto- und Filmausrüstung ist nicht geschützt, wenn sie im Auto, Boot oder Zelt gelassen wird. Elektronische Geräte sind oft ebenfalls nicht versichert. Wenn doch, wird nur der Zeitwert erstattet.