Ein Onlinebuchungsportal für Flüge muss mindestens eine gängige Zahlungsmethode kostenlos anbieten. Nur Visa Electron oder die eigene Kreditkarte ohne Gebühren zur Auswahl zu stellen, ist nicht rechtens. So entschied das Landgericht Leipzig in einem Fall, bei dem der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen ein Flugportal geklagt hatte (Az.: 05 O 3326/14). Entsprechend hatte der Bundesgerichtshof bereits entschieden (Az.: Xa ZR 68/09). Die Richter monierten außerdem, dass die Kreditkartengebühren von 9,90 Euro zu hoch seien.