Bei der Vermietung einer Ferienwohnung muss zusätzlich zu den Nebenkosten auch der Preis für Bettwäsche und Endreinigung in den Endpreis einfließen. Das gilt auch, wenn nicht ausdrücklich angegeben ist, ob Wäsche und Reinigung vom Kunden in Anspruch genommen werden müssen, entschied das Oberlandesgericht Braunschweig (Az.: 2 U 50/14). Das ­berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.