Der Fiskus beschert Hoteliers mehr Bürokratie. Nachdem der Umsatzsteuersatz fürs Saunieren von sieben auf 19 Prozent stieg, müssen Hotels die Kosten dafür, falls diese ­anfallen, nun auf der Zimmerrechnung extra ausweisen. Laut Bundesfinanzministerium darf der Betrag aber geschätzt und mit anderen Serviceangeboten wie etwa WLAN oder Parkplatznutzung zu einem Pauschalpaket verschiedener Leistungen zusammengefasst werden.