Der Fiskus beschert Hoteliers mehr Bürokratie. Nachdem der Umsatzsteuersatz fürs Saunieren von sieben auf 19 Prozent stieg, müssen Hotels die Kosten dafür, falls diese anfallen, nun auf der Zimmerrechnung extra ausweisen. Laut Bundesfinanzministerium darf der Betrag aber geschätzt und mit anderen Serviceangeboten wie etwa WLAN oder Parkplatznutzung zu einem Pauschalpaket verschiedener Leistungen zusammengefasst werden.