Selbst große Online-Urlaubsvermittler mogeln, was das Zeug hält – eine Übersicht über die ärgerlichsten Fallen

Es sieht ja so einfach aus: Um ­seinen nächsten Urlaub zu buchen, muss heute niemand mehr vom Sofa aufstehen. Die Traumreise ist nur ­wenige Klicks entfernt. Das versprechen zumindest die Portale im Internet. Dabei stellen sie allerdings auch reichlich Fallen auf, in die der unbedarfte Verbraucher tappen soll:

Oben steht nicht der Beste

Von Google kennt man das: Die besten Angebote stehen in der Trefferliste ganz oben. Wer das auch bei Reiseportalen glaubt, ist selber schuld.Bei Reiseportalen steht oben höchst selten, wer das beste Angebot hat. Sondern oft, wer dem Vermittlungsportal die höchste Provision zahlt. Oder noch einfacher:wer für die Platzierung bezahlt hat. Die Stiftung Warentest überführte kürzlich das bekannte Portal booking.com der Trickserei: Hotels, die in der Liste „Sortiert nach: Booking.com empfiehlt“ oben stehen wollen, müssen dem Portal höhere Provisionen zahlen. Andere Portale machen es nicht anders. Tipp: Wer sich nicht täuschen lassen will, der sortiert die Trefferliste neu, beispielsweise nach Preis oder Gästebewertung. Bei Hotels ist oft auch die Entfernung möglich.

Nur noch wenige Zimmer frei?

Das Verkaufsfernsehen hat ihn erfunden: den Zähler, der mitläuft und sagt, wie viele Rheumadecken oder Faltencremes bereits verkauft sind. So wird der Zuschauer gelockt, nicht lang zu fackeln, sondern sich schnell noch eine zu sichern. Dieselbe Taktik wenden auch Flugportale und Hotel­reservierungen an. „Nur noch zwei Plätze verfügbar“, heißt es da gern. Der Verbraucher soll glauben, dass er sich beeilen muss. Dass das oft eine Finte ist, hat das NDR-Fernsehen nachge­wiesen. Die Reporter riefen einfach beim Hotel an – und hätten dort ­anstandslos noch Dutzende Zimmer buchen können. Die Buchungswebseiten redeten sich anschließend darauf raus, dass ­sich die Verfügbarkeits­angabe nur auf ihre Seite beziehe. Tipp: ­Entscheiden Sie in aller Ruhe!

Abofalle Versicherung

Bei reinen Flugbuchungen ist für die Vermittlungsportale kaum Provision zu verdienen. Manche halten sich deshalb mit Zusatzverkäufen schadlos, z. B. einer Versicherung. Das Häkchen, dass man die Versicherung dazu bucht, haben die Reiseportale „fürsorglicher­weise“ bereits automatisch gesetzt. ­Besonders perfide: Wählt der Käufer die Versicherung ab, dann poppt gern ein knallrotes Fenster mit der Warnung auf: „Achtung – nicht empfehlenswert!“ Wer da zurückschreckt, der hat nicht nur eine ungewollte Versicherung erworben, sondern gleich ein Abo. Denn der Vertrag verlängert sich stets um ein Jahr, wenn er nicht fristgerecht schriftlich gekündigt wird. Und wer hätte das gedacht? Ab dem zweiten Jahr verteuert sich das Abo exorbitant. Tipp: Wer aus Versehen so ein Versicherungsabo mitgebucht hat, der meldet sich am besten bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Sie erklärt, wie man aus dem Abo wieder herauskommt.

Fragwürdige Bewertungen

Das ist zweifellos einer der größten Vorteile von Online-Portalen: Vor der Buchung kann man noch nachlesen, wie andere die ins Auge gefasste Reise oder das Hotel nach ihrem Urlaub bewertet haben. Doch auch hier wird längst munter getrickst. So berichten Verbraucherschützer immer wieder, dass Bewertungen gefälscht oder von bezahlten Schreibbüros im Sinn des Auftraggebers erstellt werden. Tipp: Betrachten Sie Bewertungen wie die Publikumsfrage bei Günther Jauch: Solche Antworten können auch mal daneben liegen.

Gerichtsstand Amsterdam

Wer beispielsweise ein Ferienhaus bei einem Reiseveranstalter statt bei Privatpersonen bucht, der genießt einen großen Vorteil: Für ihn gilt statt Mietrecht das sehr viel verbraucherfreundlichere deutsche Reisevertragsrecht. Bei Internetanbietern gilt es allerdings genau hinzusehen, stellte die Stiftung Warentest fest. Laut Kleingedrucktem gilt z. B. für Buchungen mit den Portalen booking.com und villas.com niederländisches Recht. Und wer den trendigen Privatzimmervermittler Airbnb auf Schadenersatz verklagen will, der muss das in Irland tun. Das Urteil der Waren­tester dazu ist eindeutig: „Das ist Verbrauchern im Schadensfall nicht zumutbar.“ Tipp: im Zweifelsfall auf einen Anbieter mit deutschem Gerichtsstand wechseln. Oder gleich ins Reisebüro gehen – das muss seine Kunden auf derlei Besonderheiten unauf­gefordert hinweisen.