Fluggäste haben keinen Anspruch darauf, dass sie ihr Handgepäck im Flieger in der Ablage über ihrem Sitz verstauen können. Viele Reisende kennen das: Oft ist in der Ablage über dem eigenen Sitz kein Platz mehr, weil andere Fluggäste sie bereits mit Gepäck belegt haben. Das ist zwar ärgerlich. „Doch es gibt lediglich einen Anspruch darauf, dass das Gepäck transportiert wird“, sagt Josina Starke, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Wo es dann allerdings gelagert wird, ist nicht festgelegt. Sollten sich im Handgepäck wichtige Gegenstände wie Laptop, Geld oder der Pass befinden, die der Fluggast nicht aus den Augen lassen möchte, nimmt er sie am besten heraus. „Je nach Größe kann man sie wenn möglich unter dem Sitz des Vordermanns oder am Körper aufbewahren“, empfiehlt Starke. Reisende müssen akzeptieren, wenn Flugbegleiter entscheiden, das Handgepäck dort zu lagern, wo noch Platz ist. - auch wenn sie es dann von ihrem Sitzplatz aus nicht mehr sehen können.