Luxemburg. Rechte von Flugpassagieren sind gestärkt worden. Entschädigung muss auch bei Verspätungen durch technischer Probleme gezahlt werden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut die Rechte von Fluggästen gestärkt. Eine Airline müsse ihren Passagieren auch dann Schadenersatz zahlen, wenn der Flug wegen unerwarteter technischer Probleme annulliert werde. Das urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (C-257/14).

Ausnahmen seien nur bei außergewöhnlichen Umständen erlaubt, etwa wenn es um versteckte Fabrikationsfehler, Sabotageakte oder terroristische Handlungen gehe. Eine Frau hatte gegen die niederländische Fluggesellschaft KLM geklagt. Ihr Flug von Ecuador nach Amsterdam hatte 29 Stunden Verspätung, doch KLM verweigerte Schadenersatz mit dem Argument, die Verspätung resultierte aus einem Mangel am Filter eines Motors.