Alle reden vom Wetter – vor allem dann, wenn es sich wieder einmal alles andere als vertragskonform verhält. Bedauerlicherweise kümmert es sich viel selten um jenen Passus, den heute jede Reisebuchung beinhaltet: die blauer-Himmel-milde-Brise-Garantie, inklusive der Pulverschnee-, Badewannenwasser- oder Traumsonnenuntergangs-Option.

Das müsste ein klarer Fall für die Juristen sein. Denn für Urlaubsorte ist das Wetter eine Sprengladung mit Langzeitwirkung: Regnet es eine Sommerwoche an der Ostseeküste, können die Strandkorbvermieter im nächsten Jahr bei 32 Grad und azurblauem Himmel Däumchen drehen. Fällt der Schnee in einem Alpental mal besonders fluffig, stehen sich in der nächsten Saison die Skifahrer an den Hängen die Schlappen platt, auch wenn die Hänge längst wieder im üblichen Schmutziggrün erstrahlen.

Vor Ort und in der Jetztzeit sind es aber stets die lokalen Touristiker die Angeschmierten. Sie müssen den „Vertragsbruch“ rechtfertigen und für das Desaster geradestehen. An vielen verschiedenen kleinen Schräubchen kann man drehen, um „Urlaubsfeeling“ und „Gästezufriedenheit“ exakt einzustellen. Das Wetter aber ist wie der Hauptschalter. Steht der auf „Schiet“, wird es überall in Hotels und Pensionen zappenduster.

Gutes Wetter hat nur ein Gesicht: Es ist schön. Schlechtes Wetter hat unendlich viele Fratzen. Die Auswirkungen von Regen, Nebel oder Sturm in Urlaubsgebieten sind dramatisch: Der Obstlerverbrauch steigt exponential zur Trübsinnsquote, die „Nie-wieder-Harz“-Schwüre nehmen Chorvolumen an, es kommt zu tätlichen Angriffen auf zähneklappernde Praktikanten, die an die Front geworfen werden, um den Gästen den Wetterbericht für den nächsten Tag auszuhändigen. Wetter, Wetter – reden wir nicht drüber!