Bahn-Kunden müssen ein Online-Ticket seit dem 14. Dezember nicht mehr ausdrucken. Die Fahrkarte kann als PDF-Datei auf einem mobilen Gerät vorgezeigt werden. Trotzdem empfiehlt die Bahn, das Ticket auszudrucken. Denn oft sei die Darstellung auf dem Smartphone nicht gut genug, erklärte eine Sprecherin der Bahn. Die Pflicht zum Ausdruck gibt es nicht mehr – wenn der eine oder andere Zugbegleiter darauf besteht, kann der Reisende auf die neuen Beförderungsbedingungen verweisen.