Sie logierten gerade in einer dieser Nobelherbergen, dem Optimum Ihrer Hotel-Wünsche – und dann mussten Sie vor Ort feststellen: zu laut, zu unfreundlich, viel zu altes Mobiliar. Dieser Betten-Kasten unterschreitet deutlich Ihre Maßstäbe. Sie schreiben sich Ihren Unmut von der Seele – in einer Internet-Bewertung. Eine „Unverschämtheit“ sei das Ganze, wahrlich ein „unwürdiger Aufenthalt“, und so weiterund so fort ...

Kann man machen. Aber nicht, ohne zu wissen, was manchmal darauf folgt. Denn selbst wenn Sie belastbare Beweise haben, kommt Sie die Kritik im Web möglicherweise teuer zu stehen. So wie es gerade das englische Paar Tony und Jan Jenkins erfahren musste, das bei Tripadvisor zum Broadway Hotel in Blackpool ein harsches Downgrading der Herberge vorgenommen hatte: Schmuddelig sei es dort gewesen, ja, gestunken habe es, ein Eindruck des Vergammelten sei aufgekommen ... Der Gipfel-Satz jener internetten Deutungshoheiten: „Wenn Sie vorbeikommen, fahren Sie weiter!“

Die Jenkins wurden für ihre digitale „Nachbetrachtung“ vom Hotel saftig zur Kasse gebeten: 125 Euro Strafe über den Logis-Preis hinaus wurde ihnen von der Hotelleitung aufgebrummt. Denn sie hatten eine Kleinigkeit übersehen, als sie unter die „Gästevereinbarung“ ihre Unterschrift setzten. Aufgeschreckt durch über 100 ähnlich missliebige Kritiken anderer Gäste hatte sich die Hotelleitung der Blackpool-Herberge den Passus einfallen lassen, dass Anwürfe gegen ihre Bettenburg ein grobes Inkasso nach sich ziehen würden. Und so wurde die Kreditkarte der Jenkins mit 125 Euro Strafsumme belastet.

Lesen Sie beim Einchecken ins Hotel immer das Kleinstgedruckte, um aller Unbill zu entgehen? Ach, tun Sie’s bloß! Klar, einerseits hat ein Hotel-Management eindeutig sein Hirn auf Notstrom geschaltet, wenn es derart gegen Kritik vorgeht. Doch andererseits: Die Fantasie ist immer noch von der Realität – und auch von der Gier – überflügelt worden.