Hotelportale setzen Kunden in der Buchungsphase häufig unter Druck: Etwa mit Formulierungen wie „Letzte Chance! Wir haben noch ein Zimmer!“, die suggerieren, dass es nur noch sehr wenige freie Betten gibt. Das ändert sich nun: Booking.com gab nach einer Abmahnung durch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Dies sei „ein wichtiger Schritt im Kampf um fairere Spielregeln im Bereich der Hotelbuchungen“, kommentiert Markus Luthe vom Hotelverband Deutschland den Präzedenzfall.