Kommt es zu einer ungeplanten Zwischenlandung, weil ein herrenloser Koffer an Bord eines Flugzeugs ist, muss die Airline für die Verspätung gegenüber ihren Passagieren geradestehen. So entschied das Amtsgericht Hannover (Aktenzeichen 532 C 7883/12), das dem Kläger eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zusprach. Dem Piloten war über Bordfunk die Anordnung erteilt worden, auf dem nächstgelegenen Flughafen Basel zu landen, weil ungecheckte Koffer an Bord seien. Es sei Sache der Airline, dafür zu sorgen, dass kein herrenloses Gepäck ins Flugzeug gelangt. Der Urlauber war auf dem Weg von Hannover nach Kos und kam dort aufgrund des von der Bundespolizei angeordneten Stopps mit einer Verspätung von knapp vier Stunden an.