Die Flugsuchmaschine Swoodoo hat kürzlich mehr als 1000 Bundesbürger gefragt, wie sie im Urlaub sparen. Herausgekommen ist eine Top-Ten-Liste der beliebtesten Maßnahmen. Auf Platz eins steht die Regel: „Die Minibar ist tabu“ – 80 Prozent geben an, dem Hotelkühlschrank keine Getränke und Snacks zu entnehmen; wer zahlt schon freiwillig fünf Euro für eine Handvoll Erdnüsse oder ein Fläschchen stilles Wasser?

Warum wollen dann nur 11,7 Prozent der Deutschen auf eine Minibar verzichten, wie HolidayCheck ermittelte? Die Antwort liefert das Hotelbewertungsportal gleich mit: Weil jeder zweite Gast den Zimmerkühlschrank für mitgebrachte Getränke zweckentfremdet – oder Billig-Getränke gegen die edleren Minibar-Spirituosen austauscht. Letzteres ist zwar verboten, aber offenbar so weit verbreitet, dass immer mehr Hoteliers Minibars anschaffen, die sensorisch die Unversehrtheit der Getränke überwachen.

Doch es gibt noch weitere fragwürdige Beispiele für teutonische Tricksereien. Wir reden jetzt nicht davon, Flugpreise zu vergleichen, auf Schnäppchen-Portalen zu buchen, um Preise zu feilschen oder auf teure Museumsbesuche zu verzichten. Diese Maßnahmen aus der Top-Ten-Liste von Swoodoo kennt jeder; und sonderlich pfiffig klingen sie auch nicht.

Origineller sind da schon die übrigen Sparmaßnahmen, die die Befragten „beichteten“. Zur Nachahmung empfehlen können wir diese allerdings nicht. Oder würden Sie etwa mit mehreren Schichten Kleidung einchecken (Tipp 4) und Ihre Brotdose in der Kabine auspacken (Tipp 9), um beim Gepäck und am Bordcatering zu sparen? Eben. Die Sonnenliegen am Strand zu reservieren, sich aber aus dem Staub beziehungsweise Sand zu machen, sobald eine Gebühr fällig wird (Tipp 7), ist ebenfalls nicht die feine englische, aber offenbar die typisch deutsche Art. Und geradezu peinlich ist Tipp 6, nämlich das Hamstern am Frühstücksbüfett. So steckt laut Umfrage jeder zweite weibliche Hotelgast Lebensmittel in die Handtasche. Viele Deutsche halten das offenbar für Mundraub und damit für straffrei. Irrtum! Jedes entwendete Brötchen, ob im Laden oder im Hotel, ist Diebstahl. Als sogenannter Mundraub, der nicht geahndet wurde, galt früher nur, wenn sich Eheleute und enge Verwandte Lebensmittel vorenthielten. Doch seit einer Strafrechtsreform 1975 gibt es keine Ausnahmen mehr, was wiederum sein Gutes hat. So müssen Frauen nun nicht mehr Türme belegter Brötchen aufs Zimmer schleppen, weil die Familie noch schläft. Davor schützt sie das Gesetz.

Bleibt noch Spartrick 10 der Liste, nämlich ein Einzelzimmer zu buchen und zu zweit zu nutzen oder zwei zu buchen und in Divisionsstärke durchzufeiern. Korrekt ist das zwar auch nicht. Aber dafür haben wir, unter uns gesagt, noch am ehesten Verständnis.