Auch einem Kleinkind steht bei einer großen Flugverspätung oder Annullierung eine Ausgleichszahlung zu. Einzige Bedingung: Die Eltern müssen etwas für das Kind bezahlt haben und eine Buchungsbestätigung besitzen. Es komme dagegen nicht darauf an, ob das Kind einen eigenen Sitzplatz hatte, entschied das Landgericht Stuttgart. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.