Der Aufpreis für ein klimaneutrales Ticket lässt sich steuerlich absetzen. Darauf weist der Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hin. Voraussetzung sei aber, dass die kompensierende Klimaschutz-Organisation steuerbegünstigt ist wie ein gemeinnütziger Verein oder eine Stiftung. Dann könne die dort ausgestellte Zuwendungsbestätigung über den geleisteten Betrag zum CO2-Ausgleich in der Steuererklärung geltend gemacht werden.