Generell gilt für das Ausland: Beinahe überall unterliegt der Alkoholkonsum deutlich rigideren Regeln als in Deutschland.

Berlin. Vom Strandhotel in der Türkei hinter schwedische Gardinen: Das kann schneller gehen als gedacht. Zumindest, wenn man sich als Reisender nicht wenigstens grob mit der Rechtslage seines Urlaubslandes beschäftigt. Denn was der Volksmund nur allzu gut weiß, das gilt gerade auch für Gesetzesregeln im Ausland: andere Länder, andere Sitten - und: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Aus Anlass der beginnenden Ferienzeit hat das Abendblatt deshalb die gefährlichsten Konfliktpotenziale zusammengestellt.

Moral und Sitten:

Vor allem in islamischen Staaten, aber auch in den USA gibt es weitaus strengere Gesellschaftsnormen als in Deutschland. So können zum Beispiel nackt im Meer badende Kinder schnell als "Erregung öffentlichen Ärgernisses" gelten und eine entsprechende Strafe nach sich ziehen. Zudem besteht die Gefahr, dass das Fotografieren des unbekleideten Nachwuchses als Kinderpornografie missgedeutet und dann umgehend zur Anzeige gebracht wird.

Drogen und Medikamente:

Für den Missbrauch von Drogen und Medikamenten gelten in vielen Ländern der Erde sehr harte Strafen, beispielsweise in Norwegen. Mitunter verhängen Gerichte gegen Drogendealer oder -konsumenten gar die Todesstrafe; diese Gangart gibt es wiederum insbesondere in islamischen Staaten. Besondere Vorsicht ist zudem bei gewissen Arzneien geboten, die eigentlich völlig unverdächtig erscheinen: So gelten - in Deutschland ganz legale - Schmerzmittel oder Psychopharmaka zum Beispiel in den USA oder im Oman als illegale Drogen und können ihren Besitzer somit schnell in Konflikt mit der Justiz bringen.

Alkohol:

Trinken in der Öffentlichkeit - das ist etwa in den USA und in Estland fast völlig verboten. Generell gilt für das Ausland: Beinahe überall unterliegt der Alkoholkonsum deutlich rigideren Regeln als in Deutschland - übrigens besonders dann, wenn das Thema Autofahren mit ins Spiel kommt. In Rumänien, Tschechien, Ungarn, der Slowakei und Estland gilt null Promille.

Andenken:

Schon das kleinste Souvenir kann ungeahnte Folgen haben, etwa in der Türkei. Denn archäologische Fundstücke dürfen nicht außer Landes gebracht werden. Die zuständigen Behörden überwachen diese Regel oft penibel und verhängen bei Verstößen gegebenenfalls hohe Geld- oder sogar Haftstrafen. Das Auswärtige Amt rät daher: "Alte Münzen, Fossilien oder auch bearbeitete Steine von geringem Wert sollten keinesfalls im Reisegepäck mitgenommen werden." Zudem warnt das Bundesamt für Naturschutz: "Produkte aus geschützten Tieren und Pflanzen werden meist vom Zoll beschlagnahmt."

Skurrile Gesetze

Beinahe jedes Land beherbergt in seinen Gesetzesbüchern teils sehr außergewöhnliche Paragrafen. So dürfen Männer in Italien keinen Rock tragen und im Schweizer Kanton Appenzell-Innerrhoden ist es strengstens untersagt, nackt durch die Berge zu wandern. In Indien darf man keine Kuh verletzen und in Israel keinen Bären mit an den Strand nehmen. So lustig und mitunter realitätsfern sich all diese Vorschriften auch anhören - beachten sollten Urlauber sie auf jeden Fall. Andernfalls droht vom langwierigen Ermittlungsverfahren bis hin zur Todesstrafe so ziemlich alles, was die Justiz auf dieser Welt aufzubieten hat. Der Reiserechtsexperte Holger Hopperdietzel empfiehlt deswegen: "Machen Sie sich rechtzeitig vor Urlaubsbeginn über die Gesetzeslage des Gastlandes schlau!" Informationen böten etwa Reiseführer, Reiseanbieter oder die in- und ausländischen Behörden wie das Auswärtige Amt und die jeweiligen Botschaften.