Ist es in einer Schiffskabine während der gesamten Passage zu kalt, haben Urlauber Anspruch auf eine Preisminderung. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (Aktenzeichen 5 U 1501/11). Geklagt hatte ein Ehepaar, das sich während der 33-tägigen Reise durch tropische und subtropische Gewässer beständig Temperaturen von unter 20 Grad in seiner Veranda-Suite ausgesetzt sah. Die Richter sprachen den Reisenden einen Minderungsbetrag von 1500 Euro zu.