Die Angst vor den Bränden in Südeuropa rechtfertigt keinen kostenlosen Rücktritt von gebuchten Reisen. "Subjektive Gefühle spielen keine Rolle", erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. "Es geht um die objektive Vertragserfüllung." Und damit immer um die Frage, ob eine Reise durch die Brände erheblich mangelbehaftet ist oder nicht. Wenn zum Beispiel in der Nähe des Hotels Rauch in den Himmel steigt oder Straßen gesperrt sind, heiße das allein noch nicht, dass der Kunde den Reisevertrag ohne Stornogebühren kündigen kann, sagte Degott. "Es kommt immer darauf an, ob die im Vertrag festgeschriebenen Leistungen noch erfüllt werden können." Das sei oft eine schwierige Prognose, weil sich die Situation in der Zielregion schnell ändern könne. Der Reiserechtler rät Urlaubern dazu, sich genau über die Lage vor Ort zu informieren und den Reiseveranstalter zu kontaktieren.