Der Europäische Gerichtshof stärkt die Passagierrechte: Nach einer aktuellen Entscheidung können Reisende bei einer Annullierung ihres Fluges auch Schadenersatz geltend machen. Verbraucher haben danach bei kurzfristigen Flugannullierungen nicht nur Anspruch auf Erstattung der Flugscheine und eine alternative Beförderung. Sie können auch auf Schadenersatz als "individualisierte Wiedergutmachung" von bis zu 4150 Euro hoffen. In seiner Begründung bezog sich der Gerichtshof auf den internationalen Vertrag von Montreal zur Beförderung im Luftverkehr, wonach Betroffene den "gesamten materiellen und immateriellen Schaden" einfordern können, der ihnen durch eine Flugannullierung entstanden ist. Unter Annullierung fällt auch, wenn ein Flugzeug gestartet ist und "aus welchen Gründen auch immer zum Ausgangsflughafen zurückkehren musste".